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Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsabschluß

Die Reservierung eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung oder eines Bootes kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Mit der Reservierung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, die die Mietdauer, den Preis sowie Serviceleistungen enthält. Mit der Reservierung erkennt der Anmelder für sich und alle anderen gemeldeten Personen die Mietbedingungen von BæltFerie an. Der Vertrag kommt mit der Anzahlung durch den Kunden zustande.


2. Bezahlung

Nach Abschluß des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Preises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt an BæltFerie zu zahlen. Bei Buchungen ab 40 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Betrag umgehend fällig.


3. Preise

Alle Preise sind im allgemeinen in EURO pro Objekt und Woche angegeben, zuzüglich der Kosten für die Endreinigung (obligatorisch). Vor Ort kommen noch die verbrauchsabhängigen Nebenkosten für Strom , Wasser bzw. Heizung, Brennholz u.ä.hinzu.

Preis- bzw. Leistungsänderungen sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind. Derartige Änderungen sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Gegebenenfalls wird BæltFerie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Preisänderungen dürfen nur aufgrund von Kursänderungen, Steuer- oder Abgabenerhöhungen und nur bis 3 Wochen vor Reisebeginn vorgenommen werden. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges verlieren alle zuvor erschienenen Kataloge ihre Gültigkeit. Es gelten nur noch die Angaben des neuen Kataloges.


4. Rücktritt / Änderung / Umbuchung

Der Kunde kann bis zum Reiseantritt jederzeit von seinem Vertrag mit BæltFerie zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen Im Regelfall werden von BæltFerie folgende Rücktrittsgebühren erhoben:

a) bis 7 Werktage nach Buchung gebührenfrei

b) bis 70 Tage vor Anreise: 10% des Preises, jedoch mindestens 50 EUR

c) bis 40 Tage vor Anreise: 25% des Preises

d) bis 14 Tage vor Anreise: 60% des Preises

e) ab 13 Tage vor Anreise bzw. Nichtantritt der Reise: 100% des Preises.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine namentliche Änderung des Vertrages ist jederzeit kostenfrei unter der Voraussetzung möglich, dass weder Buchungszeit noch Objekt verändert werden. Umbuchungen durch den Kunden werden bis zum 90. Tag vor Anreise gegen eine Gebühr von EUR 50,- vorgenommen. Spätere Umbuchungen werden wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt.


5. Höhere Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt oder anderen aussergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen (Naturkatastrophen, Grenzschließungen, Streik o.ä.)  haftet BæltFerie nicht für die Nichterfüllung des Vertrages.  BæltFerie ist zudem berechtigt vom Mieter für alle im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages angefallenen Kosten entschädigt zu werden. BæltFerie haftet nicht für veränderte Umstände, welche nicht mit den Mietobjekten in Zusammenhang stehen.  BæltFerie haftet auch nicht für Schäden wegen entgangenem Urlaub oder entgangener Ferienfreude aus Umständen infolge von z.B. Strassenarbeiten, Bauarbeiten, Stromausfall, Schliessung von Geschäften, Veränderungen der Möglichkeiten des Schwimmens oder Schwimmverbot, geänderter Fischerei- und Angelerlaubnissen oder Wetterbedingungen. BæltFerie haftet nicht bei Insektenbefall im Ferienhaus oder Grundstück, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentum des Mieters.


6. An- und Abreise

Das Ferienhaus kann am Anreisetag im allgemeinen nicht vor 15.00 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Die Anreise muss bis 21.00 Uhr erfolgt sein, anderenfalls besteht keine Verpflichtung des Vermieters, die Gäste noch am selben Tag in das Mietobjekt einzulassen. Die Ferienhäuser sind wie ein normaler Haushalt ausgestattet. Mitzubringen sind jedoch Handtücher, Geschirrtücher, Bettwäsche u.ä.. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist nicht gestattet.Bei Abreise ist das Ferienhaus aufgeraeumt zu übergeben. Die Endreinigung ist obligatorisch.


7. Überbelegung Ferienhaus/ -wohnng

Die angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Eine Überbelegung muss angemeldet und von BæltFerie genehmigt werden. Es wird eine Gebühr in Höhe von 7,-- EUR pro Person und Übernachtung erhoben. Anderenfalls hat der Eigentümer das Recht, überzählige Personen abzuweisen.


8. Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht in jedem Fall gestattet und bedarf einer schriftlichen Bestätigung.


9. Kaution

BæltFerie ist berechtigt eine Kaution in Höhe von 100- 300 EUR  ( Haus und/oder Boot) zu verlangen. Diese Kaution ist bei der Anreise bar zu hinterlegen und wird bis 14 Tage nach Abreise zurückgezahlt.


10. Gewährleistung / Haftung

BæltFerie haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl der Ferienhäuser und Boote; die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Ferienhäuser und Boote; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Angaben über das Mietobjekt im Katalog. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch BæltFerie.


11. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir haften nicht für evt. Leistungsstörungen bei Fremdleistungen, die von uns lediglich vermittelt werden.  Keine Haftung wird bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten an Straßen und benachbarten Häusern übernommen. Der Gerichtsstand ist Svendborg ( Danmark)


12. Reklamationen

Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind BæltFerie unverzüglich zu melden, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Spätere Reklamationen bei oder nach Abreise können nicht anerkannt werden und befreien BæltFerie von einer evt. Erstattungspflicht. Auch Schäden am Mietobjekt, die während des Ferienaufenthaltes entstehen, sind umgehend mitzuteilen und, soweit vom Mieter zu vertreten, zu ersetzen.


13. Fischabfall

Fischabfall muss vom Mieter ins Meer entsorgt werden. Werden nach Abreise Fischreste am Ferienhaus zurückgelassen werden diese zu Kosten des Mieters entsorgt.


14. Sonstiges

Der Mieter verpflichtet sich, von den allgemeinen Mietbedingungen vor Buchung Kenntnis zu nehmen und erkennt sie als Vertragsbestandteil an. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen unwirksam werden.

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